Bundesregierung will Girokonto reformieren
Die Bundesregierung plant, die Rahmenbedingungen für das Girokonto bedeutend zu ändern. Ein Referentenentwurf sieht zum einen mehr Transparenz bei der Gebührenstruktur vor, zum anderen sollen Banken keine Einschränkungen mehr machen dürfen, wer ein Girokonto erhält.
• Girokonto für alle
Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist ein Girokonto heutzutage unumgänglich. Fast 100 Millionen Girokonten sind in Deutschland registriert. Dennoch waren einige Personengruppen bislang von der Nutzung eines Kontos ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Obdachlose und Asylbewerber. Ursprünglich war das sogenannte Jedermann-Konto fester Bestandteil der Banken. Bereits 1909 mit der Einführung des Postscheckdienstes hatte jeder Bürger ein Recht auf das Girokonto bei einer Bank.
Seitdem die Postbank 1995 privatisiert wurde, hatten Bürger jedoch kein entsprechendes Recht mehr. Es gab jedoch eine Freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute, die es Kunden, die sonst kein Girokonto erhalten konnten, ein Konto auf Guthabenbasis zu führen.
Um April 2014 beschloss das Europäische Parlament, dass jeder EU-Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto besitzt. Derzeit haben innerhalb der europäischen Union 58 Millionen Menschen kein Konto. Häufig wurde das alte Konto seitens der Bank gekündigt, weil Kontopfändungen durchgeführt wurden oder die Bonität zu schlecht wurde.
Für die Geldinstitute ist ein Jedermann-Konto bei geringem Geldeingang ein Verlustgeschäft .Banken verweigern Kunden zwar nur selten ein Girokonto, allerdings ist dies vor allem dann häufig der Fall, wenn der Kunde es verweigert, dass Daten bei der Schufa eingeholt werden dürfen. Zudem werden nach Stichproben in manchen Regionen wie Berlin-Brandenburg bis zu 10 % aller Arbeitslosen ein Konto verweigert. Offiziell gibt es allerdings nur wenige Ausnahmen, die die Verweigerung für die Banken überhaupt ermöglichen.
Darunter zählen vorsätzlich falsche Angaben, Nicht-Zahlen von Gebühren, Missbrauch des Kontos, grob belästigender oder gefährdender Auftritt in der Bank oder wenn der Kontoinhaber länger als ein Jahr keinen Umsatz tätigt.
Allerdings würden nicht nur die Betroffenen von der neuen Regelung profitieren. Auch die Behörden, die für sie zuständig sind, würde die Arbeit bedeutend erleichtert werden. Derzeit ist es alleine der Agentur für Arbeit nicht möglich, Bezüge bei rund 1,5 Prozent der Betroffenen auf ein Konto zu überweisen.
Deutschland will das neue Gesetz bis zum 1. Januar 2016 verabschieden. Derzeit ist jedoch nicht geplant, auch die Kontoführungsgebühren zu deckeln. Vor allem die Verbraucherzentrale berichtet von Beschwerden über die vergleichsweise hohen Kontoführungsgebühren, die bist zu 27 Euro monatlich betragen können und dabei weit über den durchschnittlichen Kosten liegen.
Zudem soll es weiterhin möglich bleiben, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dann besteht Pfändungsschutz bis zu einer Höhe von 1.028,89 Euro, bei Unterhaltsverpflichtungen ist dieser Betrag erhöht. Konten für Jedermann bieten diesen Schutz hingegen nicht.
• Mehr Transparenz bei den Gebühren
Zudem plant die Bundesregierung mit der gleichen Gesetzesänderung auch die Gebührenstruktur transparenter zu gestalten. Mussten Kunden bislang auf Webseiten wie bestesgirokonto.net zurückgreifen, um eine bessere Einsicht in die tatsächlichen Kosten zu erhalten, sollen derartige Angebote in Zukunft nur noch notwendig sein, um verschiedene Anbieter schneller vergleichen zu können.
Wer das gesamte Gebührenmodell seiner Hausbank vor sich liegen hat, soll jedoch ohne Probleme verstehen können, welche Kosten auf ihn zukommen. Ziel des Gesetzesentwurfes ist eine Standardisierte Zahlungskontenterminologie, die es Kunden schneller ermöglicht, die Gebühren zuordnen zu können. Neben der Vereinheitlichung der Begriffe sollen Banken zukünftig auch ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten eingeführt werden. Ob dies tatsächlich eingeführt wird, hängt jedoch auch von der EU ab.
• Zertifikat für Webseiten
Die Internetpräsenzen der Banken sollen zukünftig dann zertifiziert werden, wenn sie wichtige Informationen vollständig auflisten. Zur Debatte steht eine Auflistung der Gebühren, die Anzahl der Filialen und der Geldautomaten des jeweiligen Anbieters. Auf diese Weise sollen sich Banken, die persönlichen Service anbieten, leichter zu erkennen sein.
• Leichterer Wechsel
Darüber hinaus sollen Banken ihren Kunden den Kontowechsel leichter gestalten und sich zukünftig an gesetzliche Richtlinien halten müssen. Welche genau dies sein werden, steht bislang jedoch noch nicht fest. Ziel ist es jedoch, Kunden hinsichtlich ihrer Bankenwahl mehr Flexibilität zu ermöglichen und so den Wettbewerb zu erhöhen, der durch die transparentere Gebührenstruktur ohnehin verschärft wird.